Das Institut für Kriminologie wurde 1962 an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen als erstes deutsches kriminologisches Forschungsinstitut gegründet. Vorausgegangen war im Juni desselben Jahres die Berufung von Prof. Dr. med. Dr. jur. Hans Göppinger auf den Lehrstuhl für Kriminologie der (damaligen) Rechtswissenschaftlichen Abteilung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen. Entsprechend der in Deutschland traditionellen Verbindung der Kriminologie mit der Rechtswissenschaft gehört das Institut organisatorisch zur Juristischen Fakultät der Universität Tübingen . Aufgabe des Instituts ist die Forschung im Bereich der Kriminologie. Der Juristischen Fakultät (und damit der Lehre) ist es vor allem durch den Lehrstuhl für Kriminologie (mit Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafprozeßrecht) verbunden. Das Institut verfügt jedoch über eine gewisse Eigenständigkeit, da es die Personal- und Sachmittel im Rahmen der Haushaltszuweisungen selbst bewirtschaften kann. Neben einer Grundausstattung aus Mitteln des Staatshaushalts des Landes Baden-Württemberg wurden einzelne Forschungsprojekte seit jeher durch Drittmittel finanziert; letztere sind deshalb das zweite Standbein der Institutsfinanzierung.
Gründer, erster Institutsdirektor und Ordinarius für Kriminologie war Hans Göppinger. Er leitete das Institut von den Anfängen bis zum September 1986. Aufgrund seiner Doppelausbildung repräsentierte er sozusagen in Personalunion jene beiden Gebiete, durch die in Deutschland bis in die 70er Jahre hinein die Kriminologie vorrangig geprägt wurde: das Strafrecht und die Psychiatrie. Die Gründung des Tübinger Instituts fiel in eine Zeit, zu der der Kriminologie noch kein gesicherter Platz im Kreis der Wissenschaften eingeräumt worden war. Teils wurde sie als empirischer Zweig der Strafrechtswissenschaften angesehen, teils ihr vermeintlich naturwissenschaftlicher Charakter hervorgehoben, teils wiederum ein wissenschaftlicher Charakter überhaupt in Frage gestellt und ihr lediglich die Funktion einer "Clearing-Zentrale" zugeschrieben, welche die von anderen Wissenschaften gewonnenen Erkenntnisse auf ihre kriminologische Relevanz hin zu prüfen und zu sammeln habe. Vor diesem Hintergrund stellte die Aufnahme der wissenschaftlichen Tätigkeit des Instituts insofern eine Neuerung dar, als von Anfang an das Bestreben bestand, den bisher üblicherweise auf die jeweilige Bezugswissenschaft beschränkten Forschungsansatz zu kriminologischen Fragestellungen durch ein multi- bzw. interdisziplinäres und letztlich spezifisch kriminologisches Vorgehen zu ersetzen. Diese interdisziplinäre Ausrichtung zeigte sich insbesondere in der Zusammensetzung des wissenschaftlichen Teams, dessen Mitglieder nicht nur aus der Rechtswissenschaft und der Psychiatrie kamen, sondern auch aus der Psychologie, der Soziologie, der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik und neuerdings auch aus der Informatik. Die Interdisziplinarität stellt somit das eine Charakteristikum des Instituts dar, das andere Kennzeichen ist sein Praxisbezug.
Beide Aspekte stehen auch für den jetzigen Institutsdirektor im Mittelpunkt der Institutsarbeit: Seit Oktober 1986 leitet mit Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Kerner (hans-juergen.kerner@uni-tuebingen.de) ein ehemaliger Schüler und enger Mitarbeiter des ersten Institutsdirektors, nach Stationen als Professor für Kriminologie und Jugendstrafrecht in Bielefeld, als Professor und Direktor des Seminars für Jugendhilfe und Jugendrecht in Hamburg und als Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Heidelberg(gopher//gopher.urz.uni-heidelberg.de/11/institute/fak2/krimi) , das Tübinger Institut. Einen Überblick über die aktuellen Bestrebungen in Forschung und Lehre und die sonstigen Aktivitäten des Instituts sollen die nachfolgenden Ausführungen geben. (Zu einem ausführlichen Rückblick s. Maschke 1994 ).
Institut für Kriminologie - Stand 10. Oktober 1995 - ifk@uni-tuebingen.de(ifk@uni-tuebingen.de)